Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen Mitbestimmungsgremien und Betrieben bzw. Unternehmen und nicht zuletzt zwischen den Tarifvertragsparteien wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (Kollektives Arbeitsrecht).
Im Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geht es u.a. um folgende Themen:
- Arbeitsvertrag
- Abmahnung
- Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- Abfindung
- Arbeitszeugnis
- Urlaub
- Diskriminierung / Mobbing
- Datenschutz
- Auswirkungen der Existenz eines Betriebsrats für das Arbeitsverhältnis
- Datenschutz
- Gehalt / Lohn / Vergütung
- Versetzung
- Krankheit / Entgeltfortzahlung
- Wiedereingliederungsplan
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
Neueste Beiträge zum Arbeitsrecht
Gesetzlicher Mindestlohn steigt weiter ab 01.01.2024
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2024 brutto 12,41 Euro pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Zum 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn auf brutto 12,82 Euro steigen (https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html).
Mindestlohn steigt auf € 12,00 brutto ab 01.10.2022
Nachdem bereits zum 1. Juli 2022 der gesetzliche Mindestlohn auf brutto 10,45 Euro je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde angehoben worden war, wurde nun am 10. Juni 2022 durch die Zustimmung des Bundesrats die weitere Erhöhung des Mindestlohns auf brutto 12,00 Euro mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2022 im Gesetzgebungsverfahren verabschiedet (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/12-euro-mindestlohn-2006858).
Mindestlohn steigt auf € 9,82 brutto ab 01.01.2022
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2022 brutto 9,82 Euro je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde (BMAS – Mindestlohn steigt). Gesetzlich aktuell geregelt ist, dass der Mindestlohn zum 1. Juli 2022 weiter auf brutto 10,45 Euro steigt. Allerdings plant die seit Dezember 2021 amtierenden neue Bundesregierung, den Mindestlohn kurzfristig direkt auf brutto 12,00 EURO je Arbeitsstunde zu erhöhen. … Weiterlesen
Mindestlohn steigt auf € 9,50 brutto zum 01.01.2021
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2021 zunächst auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt dann in weiteren Schritten zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro.(BMAS – Mindestlohn steigt).
Seit 01.01.2019 Brückenteilzeit möglich
Seit dem 01.01.2019 gilt das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit“, wonach der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine befristete Verringerung der Arbeitszeit für einen Zeitraum von einem Jahr bis zu fünf Jahren geltend machen kann. Eine wichtige Voraussetzung unter anderen ist jedoch, dass der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer … Weiterlesen
Mindestlohn steigt auf € 9,19 brutto
Ab dem 01.01.2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf € 9,19 brutto pro Stunde (https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2018/verkuendung-der-zweiten-mindestlohnanpassungsverordnung.html).