Das Sozialrecht gliedert sich in verschiedene Spezialgebiete des Sozialversicherungsrechts und des Sozialrechts.
Der Großteil der gesetzlichen Vorschriften hierzu findet sich in den Sozialgesetzbüchern I bis XII.
Wir können Sie insbesondere in den folgenden Bereichen beraten und vertreten:
- Recht der Arbeitsförderung (SGB III), das u.a. Fragestellungen des Anspruches auf Arbeitslosengeld, das Vorgehen gegen eine Sperrzeit, die Meldepflichten, den Anspruch auf Insolvenzgeld sowie die Anspruchsvoraussetzungen von Kurzarbeitergeld und Übergangsgeld umfasst
- Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V), durch das u.a. die Fragen von Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit, der Anspruch auf Krankengeld und Krankenbehandlung geregelt wird
- Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI), in dem u.a. die Themenfelder Altersrente und Erwerbsminderungsrente sowie die Anspruchsvoraussetzungen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben normiert sind
- Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII), in dem u.a. das Verhältnis zu der zuständigen Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall geregelt wird
- Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX), in dem es u.a. um den Grad der Behinderung sowie die Schwerbehinderung und die Gleichstellung geht
- Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und Recht der Sozialhilfe (SGB XII), in denen u.a. die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts geregelt werden.