Rechtsanwalt Frank Müller

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Jahrgang 1963

1982 – 1984  Berufsausbildung Bankkaufmann

1984 – 1990  Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und Freiburg, 1. Staatsexamen

1990 – 1993  Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz im OLG-Bezirk Zweibrücken, 2. Staatsexamen

1994 – 2000  Rechtsanwalt in der Anwaltskanzlei Bierbrodt in Karlsruhe

2000 – 2009  Rechtsanwalt bei Rechtsanwälte Müller, Knebel und Angele

Seit 2010 Rechtsanwalt bei Rechtsanwälte Müller und Angele

Sprachkenntnisse: englisch

Seit nahezu 30 Jahren berate und vertrete ich Unternehmen, Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und Einzelarbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmer, Beamte, Geschäftsführer und Handelsvertreter.

Da mir aus meiner jahrzehntelangen Berufspraxis sowohl die Interessen der Arbeitgeber als auch die der Arbeitnehmerseite sehr vertraut sind, kann ich meine jeweiligen Mandanten unter spezialrechtlichen und taktischen Gesichtspunkten optimal beraten und begleiten. Insbesondere meine über die Jahre erworbenen Kenntnisse der praktisch-technischen Rahmenbedingungen von Dienst- und Arbeitsverhältnissen in den unterschiedlichsten Branchen sowie im kirchlichen Bereich ermöglichen es mir, ein Mandat nicht nur „durch die juristische Brille“ zu betrachten, sondern die anwaltliche Vertretung speziell auf die jeweilige Unternehmenskonstellation bzw. individuell auf die jeweilige Mandantenpersönlichkeit zuzuschneiden. Denn jede Beratung und jede Vertretung in einer juristischen Auseinandersetzung sollte zum Ziel haben, Ihren individuellen Vorstellungen von der besten praktischen Lösung unter sämtlichen Gesichtspunkten zum Erfolg zu verhelfen.