Rechtsanwältin Annina Angele

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Jahrgang  1969

1989 – 1994 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, 1. Staatsexamen

1994 – 1996 Rechtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern, 2. Staatsexamen im Landgerichtsbezirk Schwerin

1997 – 2000 Rechtsanwältin in der Anwaltskanzlei Bierbrodt, Karlsruhe

2000 – 2009 Rechtsanwältin bei Rechtsanwälte Müller, Knebel und Angele

Seit 2010 Rechtsanwältin bei Rechtsanwälte Müller und Angele

1988/89, 1994-1996  Auslandsaufenthalt in Paris, Reise nach Chile und Argentinien, Wahlstation in San Francisco, USA

Sprachkenntnisse: französisch, spanisch, englisch

Seit 25 Jahren berate und vertrete ich überwiegend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu den unterschiedlichsten arbeitsrechtlichen Fragen und Streitigkeiten sowie Unternehmen und Einzelpersonen in sozialversicherungsrechtlichen Belangen.

Seit mehr als 15 Jahren ist die Beratung und Vertretung von Betriebsräten ebenfalls einer meiner Schwerpunkte.

Ich sehe es als meine Hauptaufgabe an, die Konflikte und Rechtsfragen meiner Mandanten nicht isoliert, sondern unter dem Blickwinkel der gerade im Arbeits- und Sozialrecht oft miteinander verzahnten Rechtsthemen gemeinsam mit den Mandanten und deren persönlichen Zielvorstellungen ganzheitlich anzugehen und zu lösen. Hierbei ist meiner Ansicht nach Zuhören-Können ebenso wichtig wie das Verständlich-Machen von rechtlichen Rahmenbedingungen, und eine nachdrückliche Vertretung der Mandanten nach außen ebenso hoch anzusetzen wie ein konstruktives Zugehen auf die anderen in den Konflikt involvierten Parteien.