Der Arbeitsvertrag regelt die individuell ausgehandelten Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis betreffend, nicht selten unter Verweis auf oder eingerahmt von Regelungen eines Tarifvertrags und immer unter dem Vorbehalt der Einhaltung gesetzlicher Mindestbedingungen.
- Ein Arbeitsvertrag kann auch lediglich mündlich geschlossen werden, allerdings ist der Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz verpflichtet, für den Arbeitnehmer die wesentlichen Vertragsinhalte schriftlich niederzulegen.
- Eine anwaltliche Unterstützung kann sowohl bei der Formulierung wirksamer arbeitsvertraglicher Regelungen als auch bei der Prüfung der Wirksamkeit schon bestehender arbeitsvertraglicher Vereinbarungen ratsam sein.